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Art. 1 Name und Sitz
1Unter dem Namen Agenda 21 Wohlen besteht ein Verein
im Sinne der Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Wohlen.
2Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
1Der Verein führt die Anliegen der Agenda 21 im Gebiet
der Gemeinde Wohlen nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit
unter Einbezug der Bereiche Umwelt, Gesellschaft und
Wirtschaft aus.
2Der Verein ist Vorreiter in der praktischen Umsetzung
der Ziele der Agenda 21. Er orientiert jährlich öffentlich
über die erzielten Resultate, die gemäss Aktionsprogramm
erreicht wurden. Damit soll in der Bevölkerung mit ihren
Institutionen, Gruppierungen und Unternehmungen
das Bewusstsein und Handeln für die Nachhaltigkeit des
menschlichen Wirkens gefördert werden.
Art. 3 Mittel des Vereins
Der
Verein beschafft seine Mittel über
-
Mitgliederbeiträge
-
Gönnerbeiträge
-
Sponsoreneinsätze
-
Aktionen
-
Andere Mittel
Art. 4 Haftung
Für
Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen.
Art. 5 Vereinsjahr
Als
Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.
Art. 6 Mitglieder: Aufnahme, Austritt
1Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied
werden.
2Der Vorstand nimmt Mitglieder auf oder schliesst
Mitglieder bei vereinsschädigendem Verhalten aus. Über
Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung.
3Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit schriftlich
möglich. Der Beitrag ist auch für das Vereinsjahr
geschuldet, während dem ein Mitglied austritt. Eine weitere
Haftung der Mitglieder
besteht nicht.
Art. 7 Organe
Die
Organe sind:
-
Mitgliederversammlung
-
Vorstand
-
Kontrollstelle
Art. 8 Mitgliederversammlung
1Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Jedes Mitglied hat an der Versammlung eine Stimme.
2Der
Vorstand lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich zur
Versammlung ein. Ein Fünftel der Mitglieder können die
Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt drei Wochen zum
Voraus schriftlich
unter Angabe der Traktanden, des Ortes und der Zeit der
Versammlung.
3Die Mitgliederversammlung hat namentlich folgende
Aufgaben:
-
Wahl des Vorstandes, des Präsidiums und der
Kontrollstelle
-
Festlegung des Mitgliederbeitrages
-
Beschliessen des Aktionsprogramme und genehmigen dessen
Resultate mit der Rechnung
-
Behandeln von Beschwerden der Vereinsmitglieder
4Die Versammlung wird vom Präsidium geleitet.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der offen abgegebenen
Stimmen gefasst. Das Präsidium stimmt mit und gibt den
Stichentscheid.
Art. 9 Vorstand
1Der
Vorstand besteht aus drei bis neun Mitgliedern und
konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer des Vorstandes
beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
2Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die
nicht der Versammlung zugewiesen sind. Er befasst sich
insbesondere mit:
-
Dem Entwurf des Aktionsprogramms und dessen Umsetzung
und Steuerung
-
Dem Kontakt zur Bevölkerung und der jährlichen
Orientierung
über die Resultate des Aktionsprogramms
-
Der Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
-
Den einzusetzenden Mitteln und dem Rechnungswesen
-
Dem Einsatz von Arbeitsgruppen zur Bearbeitung konkreter
Themen und Projekte
3Er bespricht sich nach Bedarf, legt einen generellen
jährlichen Sitzungsplan fest und gibt die Traktanden über
das Präsidium rechtzeitig vor der Sitzung bekannt. Er ist
beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend
sind. Er beschliesst mit der Mehrheit der anwesenden
Mitglieder. Das Präsidium hat den Stichentscheid.
4Zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben verbindlich
für den Verein.
Art. 10 Kontrollstelle
Die
Kontrollstelle überprüft jährlich das Rechnungswesen und
unterbreitet das Ergebnis der Mitgliederversammlung mit
einem Antrag.
Art. 11 Statutenrevision und Auflösung
Mit
einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder können
die Statuten geändert werden. Mit derselben Mehrheit kann
der Verein aufgelöst werden. In diesem Falle wird über die
Verwendung des Vermögens zugunsten einer anderen, wegen
öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit
Sitz in der Schweiz, entschieden und der Vorstand mit der
Liquidation beauftragt.
Diese
Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15.
September 2001 von den 31 Anwesenden einstimmig genehmigt.
Vreni Lauper
Vorstandsmitglied |
Jürg Stäheli
Vorstandsmitglied |
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