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   Statuten

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Art. 1 Name und Sitz 

1Unter dem Namen Agenda 21 Wohlen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Wohlen. 

2Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck

1Der Verein führt die Anliegen der Agenda 21 im Gebiet der Gemeinde Wohlen nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit unter Einbezug der Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft aus.

2Der Verein ist Vorreiter in der praktischen Umsetzung der Ziele der Agenda 21. Er orientiert jährlich öffentlich über die erzielten Resultate, die gemäss Aktionsprogramm erreicht wurden. Damit soll in der Bevölkerung mit ihren Institutionen, Gruppierungen und Unternehmungen das Bewusstsein und Handeln für die Nachhaltigkeit des menschlichen Wirkens gefördert werden.

Art. 3 Mittel des Vereins

Der Verein beschafft seine Mittel über

  • Mitgliederbeiträge

  • Gönnerbeiträge

  • Sponsoreneinsätze

  • Aktionen

  • Andere Mittel

Art. 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen.

Art. 5 Vereinsjahr

Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.

Art. 6 Mitglieder: Aufnahme, Austritt

1Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden.

2Der Vorstand nimmt Mitglieder auf oder schliesst Mitglieder bei vereinsschädigendem Verhalten aus. Über Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung.

3Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit schriftlich möglich. Der Beitrag ist auch für das Vereinsjahr geschuldet, während dem ein Mitglied austritt. Eine weitere Haftung der Mitglieder
besteht nicht.

Art. 7 Organe

Die Organe sind:

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand

  • Kontrollstelle

Art. 8 Mitgliederversammlung

1Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Jedes Mitglied hat an der  Versammlung eine Stimme.

2Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich zur Versammlung ein. Ein Fünftel der Mitglieder können die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt drei Wochen zum Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden, des Ortes und der Zeit der Versammlung.

3Die Mitgliederversammlung hat namentlich folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes, des Präsidiums und der Kontrollstelle

  • Festlegung des Mitgliederbeitrages

  • Beschliessen des Aktionsprogramme und genehmigen dessen
    Resultate mit der Rechnung

  • Behandeln von Beschwerden der Vereinsmitglieder

4Die Versammlung wird vom Präsidium geleitet. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der offen abgegebenen Stimmen gefasst. Das Präsidium stimmt mit und gibt den Stichentscheid.

Art. 9 Vorstand

1Der Vorstand besteht aus drei bis neun Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

2Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht der Versammlung zugewiesen sind. Er befasst sich insbesondere mit:

  • Dem Entwurf des Aktionsprogramms und dessen Umsetzung und Steuerung

  • Dem Kontakt zur Bevölkerung und der jährlichen Orientierung
    über die Resultate des Aktionsprogramms

  • Der Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

  • Den einzusetzenden Mitteln und dem Rechnungswesen

  • Dem Einsatz von Arbeitsgruppen zur Bearbeitung konkreter Themen und Projekte

3Er bespricht sich nach Bedarf, legt einen generellen jährlichen Sitzungsplan fest und gibt die Traktanden über das Präsidium rechtzeitig vor der Sitzung bekannt. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er beschliesst mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Präsidium hat den Stichentscheid.

4Zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben verbindlich für den Verein.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle überprüft jährlich das Rechnungswesen und unterbreitet das Ergebnis der Mitgliederversammlung mit einem Antrag.

Art. 11 Statutenrevision und Auflösung

Mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder können die Statuten geändert werden. Mit derselben Mehrheit kann der Verein aufgelöst werden. In diesem Falle wird über die Verwendung des Vermögens zugunsten einer anderen, wegen öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz, entschieden und der Vorstand mit der Liquidation beauftragt.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15. September 2001 von den 31 Anwesenden einstimmig genehmigt. 

Vreni Lauper
Vorstandsmitglied 
Jürg Stäheli
Vorstandsmitglied

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