Statuten

Statuten (PDF-Version)

Art. 1 Name und Sitz

1 Unter dem Namen Agenda 21 Wohlen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Wohlen.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck

1 Der Verein setzt sich ein in der Gemeinde Wohlen für die Anliegen der Agenda 21 / Agenda 2030 ff nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen Bereichen des Lebens.

2 Der Verein verfolgt die Umsetzung der Ziele gemäss Absatz 1. Er orientiert jährlich über seine Tätigkeit. Damit soll das Bewusstsein und Handeln für die Nachhaltigkeit gefördert werden.

Art. 3 Mittel des Vereins

Der Verein beschafft seine Mittel über

  • Mitgliederbeiträge
  • Gemeindebeiträge
  • Andere Mittel

Art. 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen.

Art. 5 Vereinsjahr

Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.

Art. 6 Mitglieder: Aufnahme, Austritt

1 Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden.

2 Der Vorstand nimmt Mitglieder auf oder schliesst Mitglieder bei vereinsschädigendem Verhalten aus. Über Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung.

3 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit schriftlich möglich. Der Beitrag ist auch für das Vereinsjahr geschuldet, während dem ein Mitglied austritt. Eine weitere Haftung der Mitglieder besteht nicht.

Art. 7 Organe

Die Organe sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Kontrollstelle

Art. 8 Mitgliederversammlung

1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Jedes Mitglied hat an der  Versammlung eine Stimme.

2 Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich zur Versammlung ein. Ein Fünftel der Mitglieder können die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt drei Wochen zum Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden, des Ortes und der Zeit der Versammlung.

3 Die Mitgliederversammlung hat namentlich folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes, des Präsidiums und der Kontrollstelle
  • Festlegung des Mitgliederbeitrages
  • Genehmigung der Rechnung
  • Beschliessen des Jahresprogrammes und des Budgets
  • Behandeln von Beschwerden der Vereinsmitglieder

4 Die Versammlung wird vom Präsidium geleitet. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der offen abgegebenen Stimmen gefasst. Das Präsidium stimmt mit und gibt den Stichentscheid.

Art. 9 Vorstand

1 Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Wiederwahl ist möglich.

2 Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht der Versammlung zugewiesen sind. Er befasst sich insbesondere mit:

  • Dem Vorschlag des Jahresprogrammes und dessen Umsetzung
  • Dem Kontakt zur Bevölkerung und der jährlichen Orientierung (Jahresbericht) über seine Aktivitäten
  • Der Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Den einzusetzenden Mitteln und dem Rechnungswesen
  • Der Unterstützung von Personen und Organisationen, die aktiv sind gemäss Artikel 2

3 Er bespricht sich nach Bedarf, legt einen Sitzungsplan fest und gibt die Traktanden über das Präsidium rechtzeitig vor der Sitzung bekannt. Er beschliesst mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Präsidium hat den Stichentscheid.

4 Zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben verbindlich für den Verein.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle überprüft jährlich das Rechnungswesen und unterbreitet das Ergebnis der Mitgliederversammlung mit einem Antrag. Sie wird jährlich bestätigt/gewählt von der Mitgliederversammlung.

Art. 11 Statutenrevision und Auflösung

Mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder können die Statuten geändert werden. Mit derselben Mehrheit kann der Verein aufgelöst werden. In diesem Falle wird über die Verwendung des Vermögens zugunsten einer anderen, wegen öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz, entschieden und der Vorstand mit der Liquidation beauftragt.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15. September 2001 von den
31 Anwesenden einstimmig genehmigt und an den Jahresversammlungen 28. April 2011 sowie 8. September 2021 revidiert.

Andreas Kläy
Präsident

Kaspar Herrmann
Vizepräsident